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Bescheinigung E101

Bescheinigung E101Keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland!
 
Art.Nr.:PD-01152
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Die Bescheinigung E 101 findet im Sozialversicherungsrecht im Bereich der Europäischen Gemeinschaften (EG) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Anwendung. Sie wird nur auf Antrag des Arbeitnehmers / Selbständigen oder des Arbeitgebers ausgestellt und dem Antragsteller ausgehändigt. Durch die Bescheinigung wird dokumentiert, dass der Betreffende den Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaates unterliegt. Diese Bescheinigung kommt auch bei der Entsendung von Arbeitnehmern in Mitgliedsstaaten der / des EG / EWR zum Tragen. In dieser Publikation zeigt Ihnen ein Profi die richtige Konstellation für Ihr Unternehmen: Die Gründung einer Gesellschaft in einem EU-Niedriglohnland, Anstellen von Arbeitskräften und Entsendung nach Deutschland. Die Folgen: Keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland, Besteuerung im Sitzstaat der Gesellschaft.